Gewerbliche Glasversicherung
Vorsicht zerbrechlich
Erfolglose Ermittlungen
Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Boutique-Besitzer feststellen, nachdem er das Schaufenster seines Ladens eines Morgens vollkommen zerstört vorfand. Mit einem Pflasterstein wurde in der vorangegangenen Nacht die Schaufensterscheibe ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.600 € geschätzt.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie und Ihren Betrieb zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.
Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und dem damit verbundenen Dehnungsverhalten von Glasscheiben treten oft Risse auf, die den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung musste auch ein Dachdeckerbetrieb machen, der in einem verglasten Vorbau verschiedene Ziegelarten bewirbt. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.
Unwetter
Die Lichtkuppel einer Produktionshalle wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte der Glasscheiben musste mit Hilfe einer Hebebühne ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe wurde auf 6.500 € geschätzt.
Die neue PC-Anlage
Bei dem Vorhaben, eine neue PC-Ausstattung in die Büroräume des Arbeitgebers zu bringen, hinterließen die Mitarbeiter des Juweliers teure Spuren. Bei der Durchquerung des Ladenlokals stolperte einer der beiden Angestellten und stürzte in eine größere Ausstellungsvitrine, die dabei komplett zerstört wurde. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.
Was ist versichert?
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern. Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen. Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar: Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Welche Gefahren und Schäden sind meist nicht versichert?
- Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
- Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind“ werden.
- Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen, Fotovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
Wo gilt die versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, also die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben z.B. Einzelscheiben über 10 m² oder industriell gefertigte gebogene Scheiben oder außergewöhnliche Risiken, z.B. Juweliere, müssen separat versichert werden und sind i.d.R. nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.
Wissen
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Glasscheiben sind nur ein Teil des Betriebsgebäudes und der Betriebseinrichtung. Mauerwerk, Dach und die komplette Einrichtung (Vorräte, Maschinen, usw.) stellen große Werte dar, die es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotenzial durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Betriebsgebäude- und eine Geschäftsinhaltsversicherung.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.